Versand auf Rechnung für Behörden, Schulen & kirchliche Einrichtungen
Unsere Luftballons und das Luftballonzubehör liefern wir
an öffentliche Einrichtungen auf Rechnung (zahlbar nach Warenerhalt).
Zu den öffentlichen Einrichtungen zählen wir:
- Behörden (staatliche Verwaltungen, Ämter, Polizei...)
- öffentliche Weiterbildungsstätten (Schulen, Kindergärten, Universitäten...)
- kirchliche Einrichtungen (Pfarramt...)
Hinweise zum Luftballonversand auf offene Rechnung:
- Die Rechnung wird auf den Namen der öffentlichen Einrichtung ausgestellt. Ebenso wird die Sendung nur direkt dort hin geliefert. Es sind keine Umwege über Privatpersonen / Angestellte möglich.
- Sie erhalten für Ihre Buchhaltung eine Rechnung per Mail bei Warenversand, sowie eine gedruckte Papierrechnung zusammen mit der Sendung. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb 7 Tage nach Warenerhalt.
Bitte bestellen Sie im Shop "per Vorkasse", per formloser Mail oder Fax und setzen sich mit uns in Verbindung.
Sollten Sie nicht zu oben genannter Gruppe gehören, also Privatmann, eine Firma oder ein Verein sein, so können wir aus verschiedenen Gründen leider nicht auf Rechnung liefern.
Alternativ stellen wir Ihnen einige andere Bezahlmethoden zur Verfügung, siehe dazu unsere Zahlarten.